3.3.3 Section Direktiven
Es gibt Direktiven, die in einem bestimmten Abschnitt (Section) ausgeführt werden. Eine Section-Direktive hatten wir bereits kennengelernt: <IfModule>
.
Section-Direktive sind sehr wichtig, damit Einstellungen z.B. nur für ein bestimmtes Unterverzeichnis unter dem Dokumentenverzeichnis (DocumentRoot) gelten.
Eine gute Erklärung, wann welche Section-Direktiven verwendet werden, findet sich in der Apache-Dokumentation.
Es gibt eine Reihe von Section-Direktiven, die Wichtigsten sind fett dargestellt:
Section-Direktiven | Beschreibung |
---|---|
<Directory> |
Spezifiziert die Eigenschaften des angegebenen Verzeichnisses und steht in direktem Bezug zu den Ablageorten der Dateien im Dateisystem. |
<DirectoryMatch> |
Verwenden von Regulären Ausdrücken für die Angabe der Verzeichnisse. |
<Files> |
Spezifiziert die Eigenschaften der angegebenen Dateien. |
<FilesMatch> |
Definieren von Regulären Mustern für die Angabe der Dateien. |
<IfDefine> |
Schließt Direktiven ein, die nur ausgeführt werden, wenn eine Testbedingung beim Start wahr ist. |
<IfModule> |
Schließt Direktiven ein, die abhängig vom Vorhandensein oder Fehlen eines speziellen Moduls ausgeführt werden. |
<Location> |
Ähnlich zu <Directory> , aber ohne einen direkten Bezug zum Dateisystem. Mehr dazu unter: http://httpd.apache.org/docs/2.4/de/sections.html#file-and-web. |
<LocationMatch> |
Ähnlich zu <DirectoryMatch> , aber ohne einen direkten Bezug zum Dateisystem. |
<VirtualHost> |
Angabe eines Bereiches für eine Domain. |
Man sollte in der Konfigurationsdatei immer die obersten Verzeichnisse zuerst spezifizieren. Die Reihenfolge der Abarbeitung im Apache ist <Directory...>
, <DirectoryMatch...>
, <Files>
, <FilesMatch...>
, <Location...>
sowie <LocationMatch...>
.
Die verzeichnis- oder dateibezogenen Einstellungen werden in entsprechenden Bereichen angegeben. Die eingestellten Eigenschaften werden an die Unterverzeichnisse vererbt.
Es muss sehr genau darauf geachtet werden, bis zu welcher Stelle in der Konfigurations-Datei die einzelnen Abschnitte gültig sind.